Sprachförderklassen werden von Kindern besucht, die wegen ihrer sprachlichen Beeinträchtigungen in Regelschulklassen nicht genügend gefördert werden können. Sprachauffällig sind Kinder, wenn sie - bestimmte Laute (z.B. SCH, K, G, S) nicht oder nicht richtig sprechen können ( (Stammeln/Dyslalie) - Sätze nicht richtig oder nicht vollständig formulieren können (Dysgrammatismus), - zu hastig oder zu verwaschen sprechen (Poltern), - nur wenig oder nicht altersgemäß sprechen (Sprachentwicklungsverzögerung), - eine Störung im Redefluss haben (Stottern) - aufgrund von funktionellen oder organischen Beeinträchtigungen der Sprechwerkzeuge auffällig sprechen (z.B. Näseln, Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte), - zwar sprechen können, es aber dauernd, manchmal oder gegenüber bestimmten Personen verweigern (Mutismus). Mit Sprachauffälligkeiten verbinden treten häufig auch Störungen der Wahrnehmung und des Bewegungsablaufes auf.
Seit 15 Jahren werden an der Wilhelm-Busch-Schule auch Kinder mit Hörschädigungen in die Sprachförderklassen aufgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Kind dem rein lautsprachlich ausgerichteten Unterricht folgen kann. Die Art des Hörproblems muss durch eine HNO-ärztliche Untersuchung festgestellt und beschrieben sein.
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